Unsere Empfehlungen zum Einsatz digitaler Anwendungen bei Essstörungen
Das Wichtigste in Kürze:
Achten Sie beim Einsatz digitaler Anwendungen auf die folgenden Aspekte:
- Zweck der Anwendung: kein Ersatz für eine Psychotherapie
- Vertrauenswürdigkeit der Anwendung: Datenschutz und Datensicherheit, nachgewiesene Wirksamkeit, Anbieter
- Persönliche Offenheit und Kenntnisse über digitale Anwendungen
- Informierte Zustimmung der Patient*innen, Nutzerfreundlichkeit und Verständlichkeit der Anwendung
- Sinnvolle und individuelle Integration in die Behandlung
Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz wurde im Jahr 2019 die Grundlage für die Versorgung mit evidenzbasierten und sicheren digitalen Anwendungen geschaffen, sodass auch für den Essstörungsbereich eine positive Entwicklung erwartet werden kann. Aktuelle Informationen zu DiGAs für Essstörungen finden Sie in unserer Rubrik Apps & DiGAs
Dass bei dem Einsatz von insbesondere frei verfügbaren und nicht-zertifizierten digitalen Anwendungen aber auch einiges schief laufen und der Gesundheitszustand der von Essstörungen betroffenen Personen negativ beeinflusst werden kann, zeigt dieses Videobeispiel:
➦ Videotext aus-/einklappen
Das ist Tom. Er ist 16 Jahre alt, hat einen BMI von 14,5 und leidet seit mehr als zwei Jahren unter der Vorstellung, zu dick zu sein. Die Diagnose einer Anorexie ist nie gestellt worden, da Tom nicht zum Arzt gehen möchte. Er ist ein guter Schüler und ist im Skisport-Verein aktiv. Sein großer Traum ist es, einmal Skispringer zu werden und bei der Vier-Schanzen-Tournee mitmachen zu dürfen. Dafür darf er auf gar keinen Fall zunehmen, geht täglich in ein Sportstudio und kontrolliert sein Essverhalten über eine App. Seinem Lehrer ist aufgefallen, dass er in der Schule nie mehr als einen Apfel dabeihat. Er hat deshalb das Gespräch zu Toms Eltern gesucht. Die hatten sich ebenfalls bereits Sorgen gemacht, dachten aber, dass der Junge in der Schule sicher genug essen würde, wie der glaubhaft behauptet hatte.
Tom weiß selbst, dass Essen für ihn ein schwieriges Thema ist. Auf Instagram hat er von einer App gegen Essstörungen gehört. Das ist ihm sehr recht, denn zu einem Arzt möchte er immer noch nicht. Schließlich ist eine Magersucht etwas für Mädchen und er kann sich nicht vorstellen, so etwas zu haben. Aus Neugierde lädt er eines Abends diese App auf sein Smartphone. Sie kostet nichts. In der App wird empfohlen, dass er sein Essverhalten über einige Tage protokollieren soll. Laut Auskunft der App würde er zu wenig essen und er solle sofort einen Arzt aufsuchen. Tom lacht auf. Dafür hat er doch die App heruntergeladen, um eben nicht zu einem Arzt gehen zu müssen. Außerdem möchte er nicht zunehmen, keinesfalls! Einige Tage lang führt er das Essprotokoll innerhalb der App, findet es aber weniger praktisch als die Kalorienzählapp, die er ohnehin benutzt. Irgendwann löscht er die App wieder.
Erst ein Jahr später wird Tom in eine Klinik eingewiesen und berichtet dem Psychotherapeuten, Herrn Blume, von seinen Erfahrungen.
Tom: Diese App behauptet ernsthaft, ich sei zu dünn! Wollen die mich für dumm verkaufen? Ich habe einfach immer noch nicht die richtige Figur, um ein guter Skispringer zu werden. Wenn ich gefragt werde, was ich gegessen habe, gebe ich lieber etwas mehr ein, so bin ich auf der sicheren Seite. Nicht, dass ich etwas übersehen habe. Erst neulich hatte ich eine halbe Banane vergessen, die ich nachmittags gegessen hatte. Kein Wunder, dass die Waage am nächsten Morgen zu viel angezeigt hat.
Herr Blume: Ich war entsetzt, als ich gehört habe, dass Tom die App, die ihn eigentlich davon überzeugen sollte, mehr zu essen, nur genutzt hat, um weiter abzunehmen. Das hat dazu geführt, dass Tom weitere 3 kg verloren hat. Jetzt hat er einen BMI von 13,2, was schwere gesundheitliche Folgen haben kann. Ich habe aufgrund dieser Erfahrung diese App selbst heruntergeladen und ausprobiert. Vieles darin ist gut gemeint und schön dargestellt. Ich habe gemeinsam mit Tom die App noch einmal angesehen. Er hatte die Übungen darin überhaupt nicht angesehen und sich nur auf das Tagesprotokoll gestürzt, das so ähnlich aussah wie die Kalorienzählapp. Meiner Ansicht nach kann man keinen Jugendlichen einfach mit solchen Programmen allein lassen!
"(...) Ich habe so ein konkretes Beispiel tatsächlich, was so Fitnesstracker-Apps angeht, (…) dass sich das dann eben in so einem Sicherheitsverhalten mit ständigem Messen, ständigem Kontrollieren entwickelt hat. Also, dass es eben nicht richtig angewendet wird und irgendwie eher unterstützend für die Erkrankung genutzt werden könnte."
(Psychologische Psychotherapeutin für Kinder und Jugendliche, teilstationär)
Worauf können Behandelnde also achten, wenn Patient*innen bereits digitale Anwendungen (z.B. aus Appstores) nutzen oder gerne nutzen möchten? Wie können Behandelnde digitale Anwendungen hinsichtlich ihrer Eignung für den individuellen Behandlungsprozess einschätzen und sinnvoll nutzen? Welches Vorgehen ist zu empfehlen, wovon ist abzuraten?
Auf dieser Seite finden Sie zur Orientierung unsere 5 Empfehlungen, die die Beantwortung dieser Fragen und damit einhergehende therapeutische Entscheidungen erleichtern sollen.
5 Empfehlungen für den Einsatz digitaler Anwendungen in der Essstörungsbehandlung
1. Digitale Anwendungen als Ergänzung nutzen, nicht als Therapieersatz: Digitale Angebote wie Apps und Online-Programme, insbesondere unbegleitete Anwendungen, sollten niemals als Ersatz für persönliche Therapiesitzungen genutzt werden. Persönliche Gespräche mit Ihren Patient*innen sind unabdingbar, um auf die individuellen Behandlungsbedürfnisse eingehen zu können. Digitale Anwendungen können eine sinnvolle Ergänzung im Behandlungsprozess darstellen, wenn Sie und Ihre Patient*innen den Eindruck haben, von bestimmten Elementen und Übungen aus den digitalen Anwendungen profitieren zu können. Im Unterschied hierzu können Videosprechstunden, d.h. über sichere Videokonferenzdienste (s.u.) durchgeführte Psychotherapiesitzungen, durchaus Vor-Ort-Sitzungen ersetzen, wenn technische und persönliche Voraussetzungen gewährleistet sind sowie:
- „es bereits einen persönlichen Erstkontakt zur Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung gab und
- aus therapeutischer Sicht kein unmittelbar persönlicher Kontakt erforderlich ist.“1
"Das ist eine gute Ergänzung so für die Therapie und auch eine Bereicherung, aber das ersetzt jetzt auch nicht den persönlichen Kontakt oder Interventionen, die dann vor Ort stattfinden, das würde ich nicht sagen."
(Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, ambulant)
2. Vertrauenswürdige Anwendungen erkennen und nutzen: Gerade bei frei verfügbaren Angeboten in Appstores oder im Internet ist es häufig nicht leicht, vertrauenswürdige Anwendungen zu erkennen, die evidenzbasiert und datensicher sind. Die unten aufgeführten Anhaltspunkte und Tools können die Einschätzung erleichtern.
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- Checklisten und Bewertungs-Skalen
- APS-Checkliste: Um die Eignung einer digitalen Anwendung anhand formaler Kriterien besser einschätzen zu können, stellt das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) eine Checkliste zur Verfügung, die auch Behandelnden eine erste Orientierung bieten kann. Mit Hilfe der Checkliste können unter anderem die folgenden Aspekte bewertet werden: Zweck und Funktionalität, Datenschutz, Zertifizierung, Anbieterinformationen/Impressum, Finanzierung und Nutzerbewertungen.
- Checkliste der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK): Eine vergleichbare Checkliste stellt auch die BPtK zur Verfügung.
- mobile health-App Datenbank (MHAD): Ein Forschungsteam der Universität Ulm bewertet Gesundheitsapps (u.a. zu Angst, Depression, Borderline Persönlichkeitsstörung, aber auch zu physischen Erkrankungen wie Krebs und allgemeinen Gesundheitsthemen wie Achtsamkeit) hinsichtlich ihrer funktionalen, ästhetischen und inhaltlichen Qualität. Zur Bewertung durch Expert*innen wird die Mobile Anwendungen Rating Skala (MARS)2 verwendet. Die Bewertungen werden in dieser Online-Datenbank zur Verfügung gestellt. Bislang wurden dort keine Gesundheitsapps für den Essstörungsbereich bewertet. Dies ist jedoch geplant. Lesen Sie hier den Artikel zur deutschsprachigen MARS-Version. Dort steht Ihnen auch die deutschsprachige Skala zum Download zur Verfügung, die Sie zur Bewertung von Gesundheitsapps nutzen können.
- M-Health Index & Navigation Database (MIND): Diese englischsprachige Online-Datenbank listet Gesundheits-Apps auf, die in gängigen Appstores im amerikanischen Raum frei verfügbar sind (siehe auch: Apps & DiGAs). Die Apps werden von einem Team von Forschenden nach Qualitätskriterien der APA bewertet, etwa ob die App regelmäßige Updates erhält, ob ihr Nutzungszweck eine klinische Grundlage hat, ob Datenschutzkriterien eingehalten werden oder wissenschaftliche Evidenz besteht. Hier können Sie auf die Online-Datenbank zugreifen.
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- Evidenzbasierte Inhalte Inhaltlich sollten die einzelnen Bestandteile der Anwendung evidenzbasiert sein und Behandlungsprozesse entsprechend der Richtlinienverfahren unterstützen können. Bestenfalls sollten in der Anwendung selbst und/oder in Publikationen zur Anwendung nachvollziehbare Quellen aufgeführt werden, auf deren Grundlage sie entwickelt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, empfiehlt sich ein kritischer Blick auf die einzelnen Inhalte.
- Siegel und Zertifikate Siegel und Zertifikate können sowohl Aufschluss über die inhaltliche Qualität einer Anwendung als auch über Sicherheitsstandards bieten.
- Apps: ePrivacyApp-Siegel (ePrivacy GmbH, Hamburg), Trusted-Apps-Siegel (mediaTest digital GmbH und TÜV Nord GmbH), Quality-App (mediaTest digital), EuroPriSe-Seal (EuroPriSe GmbH, Bonn), Secure-App-Siegel (Weka Media Publishing GmbH), CheckYourApp (MIASEC GmbH)
- Zielgruppenspezifische Apps: kidsSAFE Seal (Samet Privacy, LLC)
- Apps: Geprüfte App (TÜV Saarland), Software-Prüfzeichen (TÜV SÜD)
- Gesundheits-Apps: HealthOn-Siegel (sanawork GmbH), AppSaludable Quality Seal (Andalusian Agency for Healthcare Quality), Certifée mHealth Quality (DMD Santé Paris)
- Spezifische Gesundheits-Apps: Diabetes-Apps: DiaDigital-Siegel (diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe), Medizin-Apps: Qualitätsprodukt-Internetmedizin (Bundesverband Internetmedizin)
- Gesundheitsbezogene Web-Seiten bzw. Web-Apps: HON-Siegel (Stiftung Health On the Net), afgis-Siegel (Aktionsforum Gesundheitsinformationssystem; afgis) e.V.), Geprüfte Website (Stiftung Gesundheit)
- Apps: Mobil sicher (iRights e.V.) (Fokus: Datenschutz/-sicherheit)
- Spezifische Gesundheits-Apps: test-Qualitätsurteil (Stiftung Warentest, z. B. Menstruations-Apps)
- Medizin-Apps: CE-Kennzeichnung (Bundesinstitut für Risikobewertung für Arzneimittel und Medizinprodukte, BfArM, Paul-Ehrlich-Institut)
- App auf Rezept: Prüfverfahren des BfArM gemäß § 139e Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) (DiGA-Verzeichnis)
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Hier finden Sie eine Übersicht zu gängigen Siegeln von Scherenberg (2019)3 (zitiert nach 4):
Label-Art: Gütesiegel
Datenschutz und Datensicherheit:
Funktionalität und Benutzerfreundlichkeit:
Qualitätsbezogene Transparenzkriterien (Impressum) und inhaltliche Aspekte:
Label-Art: Test-Label
Funktionalität, Benutzerfreundlichkeit, Datenschutz, inhaltliche Aspekte
Label-Art: Prüfberichte
Gesetzliche Mindestanforderungen:
- Nutzen Sie auch für Videosprechstunden ausschließlich zertifizierte Dienste. Kommerzielle Videokonferenzdienstleister erfüllen i.d.R. nicht die notwendigen Datenschutzstandards und können die Privatsphäre Ihrer Patient*innen verletzen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung stellt unter https://www.kbv.de/html/videosprechstunde.php eine Liste zertifizierter Videodienstanbieter zum Download zur Verfügung, an der Sie sich orientieren können.
- DiGA-Verzeichnis Das Angebot zertifizierter digitaler Gesundheitsanwendungen wächst. Im DiGA-Verzeichnis finden Sie die zertifizierten, datensicheren Medizinprodukte, die aktuell von Behandelnden verschrieben werden können. Doch Achtung: vorläufig aufgenommene Anwendungen befinden sich in der „Bewährungsprobe“ und werden noch evaluiert. Bestätigt sich die angenommene Wirksamkeit nicht, können vorläufig aufgenommene Medizinprodukte auch wieder aus dem DiGA-Verzeichnis entfernt werden (siehe auch: Apps & DiGAs). Es empfiehlt sich, Neuentwicklungen im DiGA-Verzeichnis im Blick zu behalten.
3. Offenheit, Selbsterfahrung und Weiterbildung: Wir empfehlen Behandelnden, offen und neugierig zu sein, wenn Patient*innen bereits digitale Anwendungen ausprobiert haben oder diese in eine laufende Behandlung einbringen möchten. Sie können Ihre Patient*innen bitten, Ihnen die Anwendungen und ihre tatsächliche Nutzung zu zeigen und/oder die Anwendungen selbst ausprobieren. Wie im Videobeispiel oben können Behandelnde auf diese Weise einschätzen, ob sich spezifische Anwendungen bzw. Teile davon für den individuellen Behandlungsverlauf eignen oder nicht. Auch Schulungen können einen sicheren Umgang mit und einen effektiven Einsatz von digitalen Anwendungen unterstützen. Die Fachgesellschaften DGPPN und DGPs bieten beispielsweise Fortbildungen zum Thema im Rahmen des Curriculums „Digitale Psychotherapie“ für Behandelnde und angehende Behandelnde (Mediziner*innen und Psycholog*innen) an. Weitere Informationen finden Sie hier.
4. Informierte Nutzung auf beiden Seiten: Wenn Sie eine digitale Anwendung mit Ihren Patient*innen nutzen möchten, ist eine umfassende Aufklärung der Patient*innen unabdingbar, sodass diese eine informierte Entscheidung treffen können. Um eine kompetente Aufklärung zu gewährleisten, können Sie die Anwendung im Vorfeld selbst testen und/oder Fortbildungsangebote in Anspruch nehmen. Sowohl Patient*innen, als auch Behandelnde sollten gut mit der Anwendung zurechtkommen, d.h. die Anwendung sollte verständlich und nutzerfreundlich sein. Um über aktuelle Entwicklungen informiert zu bleiben, empfehlen wir die Pressemitteilungen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Dort finden Sie unter anderem wertvolle Stellungnahmen zu digitalen Angeboten. Hier finden Sie beispielsweise eine aktuelle Stellungnahme in Bezug auf Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs, Stand 10.10.2023).
5. Integration in die Behandlung: Die digitale Anwendung sollte in den Gesamtbehandlungsplan Ihrer Patient*innen integriert und in Verbindung mit Therapiesitzungen verwendet werden. So können Sie Ihre Patient*innen bei der Verwendung der Anwendung unterstützen und Rückmeldungen, z.B. zu Ess- oder Stimmungsprotokollen, Übungen und Hausaufgaben geben.
"Wir arbeiten anders, wir brauchen eigentlich diese digitale Anwendung in unserer Arbeit nicht, das wäre jetzt gar kein großer Mehrwert und wenn sie [Patient*innen] unsere Therapie verlassen, habe ich das Gefühl, dann (...) brauchen die diese App vielleicht auch schon nicht mehr, weil sie dann andere Strategien haben, auf die sie aufbauen können. Grundsätzlich fand ich sie [App "RecoveryRecords"] aber gut, also grundsätzlich fand ich die ansprechend gemacht."
(Psychologische Psychotherapeutin für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, teilstationär)
"Und was ich auch immer wieder genutzt habe, gerade wenn es um Stimmungsprotokolle geht oder Umgang mit Grübelgedanken, dass ich das inzwischen eigentlich überwiegend digital machen lasse, weil die Menschen immer wieder einfach auch ihr Handy (...) immer griffbereit (haben)."
(Psychologische Psychotherapeutin, teilstationär)
Wir hoffen, dass unsere 5 Empfehlungen Sie dabei unterstützen, digitale Anwendungen für Ihre Patient*innen nach ihrer Eignung für individuelle Behandlungspläne zu prüfen und passend einzusetzen!
Referenzen
➦ Mehr lesen
1Kassenärztliche Bundesvereinigung (2023). Online in die Praxis mit der Videosprechstunde. KBV PraxisInfo Videosprechstunde. Abgerufen am 19.04.2023 unter: https://www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation_Videosprechstunde.pdf
2Messner, E. M. et al. (2020). The German version of the Mobile App Rating Scale (MARS-G): development and validation study. JMIR mHealth and uHealth, 8(3).
3Scherenberg, V. (2019). Gütesiegel für Gesundheits-Apps: Zwischen Vertrauen und Verunsicherung. Public Health Forum, 27(3), S. 225−228.
4Scherenberg, V. (2022). Gesundheits-Apps. In: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) (Hrsg.). Leitbegriffe der Gesundheitsförderung und Prävention. Glossar zu Konzepten, Strategien und Methoden. https://doi.org/10.17623/BZGA:Q4-i158-1.0
Weiterführende Informationen:
Checkliste des Aktionsbündnisses Patientensicherheit (APS)
Checkliste der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
mobile health-App Datenbank (MHAD)
M-Health Index & Navigation Database (MIND)
Liste zertifizierter Videodienstanbieter
Curriculum „Digitale Psychotherapie“ (DGPPN und DGPs)
Pressemitteilungen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)